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Veröffentlicht am 30. Juli 2026

Steuernummer vs. Steuer-ID: Unterschied 2026 erklärt

Steuernummer vs. Steuer-ID: Was ist der Unterschied? Wofür braucht man was – in Deutschland und Österreich. Klar erklärt für 2026.

Steuernummer vs. Steuer-ID: Was ist was? Überblick

Steuernummer und Steuer-ID klingen ähnlich, sind aber zwei grundverschiedene Kennziffern. Wer die falsche Nummer auf eine Rechnung schreibt oder beim Kindergeldantrag verwechselt, riskiert Verzögerungen oder abgelehnte Anträge. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID, zeigt wofür man welche Nummer braucht und gilt sowohl für Deutschland als auch für Österreich. In Deutschland existieren beide Nummern parallel: Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, IdNr.) ist eine lebenslange, bundeseinheitliche Nummer für natürliche Personen. Die Steuernummer ist eine finanzamtsbezogene Zuordnungsnummer, die sich ändern kann. In Österreich ist die Lage einfacher: Die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer sind dort seit 2020 faktisch dasselbe, nämlich die sogenannte Abgabenkontonummer. Kurz zusammengefasst: In Deutschland braucht man beide Nummern für unterschiedliche Zwecke. In Österreich genügt die neunstellige Abgabenkontonummer für nahezu alle steuerlichen Vorgänge.

Rechtslage in Deutschland: Steuernummer und Steuer-ID

Deutschland kennt zwei zentrale steuerliche Identifikationsmerkmale, deren Rechtsgrundlage beide in der Abgabenordnung (AO) verankert sind. Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wurde 2007 eingeführt und ab 2008 an alle in Deutschland gemeldeten Personen per Post vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versandt. Sie ist elfstellig und gilt ein Leben lang sowie bis zu 20 Jahre nach dem Tod. Rechtsgrundlage ist § 139b AO: Dort ist geregelt, welche Daten das BZSt unter dieser Nummer speichert. Die Steuer-ID ändert sich nicht bei Umzug, Heirat oder Jobwechsel. Neugeborene erhalten ihre Nummer in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Wer seine Steuer-ID verloren hat, kann sie beim BZSt online erneut anfordern; aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Zusendung ausschließlich per Post an die aktuelle Meldeadresse. Die Steuernummer hingegen ist eine finanzamtsbezogene Zuordnungsnummer. Sie wird vom jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt vergeben, das nach § 19 AO die örtliche Zuständigkeit für die Einkommensteuer bestimmt. Die Steuernummer wird bei der ersten Steuererklärung automatisch zugeteilt; Selbstständige und Freiberufler erhalten sie nach Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, in der Regel über das ELSTER-Portal. Die Steuernummer kann sich bei Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts ändern. Im vereinheitlichten Bundesschema ist sie 13-stellig, im lokalen Schema des jeweiligen Bundeslandes hat sie je nach Land 10 oder 11 Ziffern. Aus der Steuernummer lässt sich ablesen, welches Finanzamt zuständig ist. Praktische Abgrenzung: Die Steuer-ID wird für Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Kindergeldanträge, Kontoeröffnungen bei Banken und die allgemeine Kommunikation mit dem Finanzamt benötigt. Die Steuernummer ist vor allem auf Rechnungen von Selbstständigen und in der Steuererklärung relevant. Angestellte, die nur unselbstständige Einkünfte haben, benötigen im Alltag meist nur ihre Steuer-ID.

Rechtslage in Österreich: Abgabenkontonummer statt zwei Nummern

In Österreich ist die Unterscheidung zwischen Steuernummer und Steuer-ID deutlich einfacher als in Deutschland. Der zentrale Begriff ist die Abgabenkontonummer, die im alltäglichen Sprachgebrauch oft schlicht als Steuernummer bezeichnet wird. Die Abgabenkontonummer ist immer neunstellig. Sie ist die Kennung des Steuerkontos beim Finanzamt Österreich, über das alle Steuerzahlungen und Gutschriften laufen. Das übergeordnete Verfahrensrecht ist die Bundesabgabenordnung (BAO), die das gesamte Abgabenverfahren regelt, also unter anderem die Verbuchung von Zahlungen auf dem Abgabenkonto nach § 213 BAO. Ein wesentlicher Reformschritt erfolgte mit 4. Juli 2020: Seit diesem Datum sind alle Steuernummern in Österreich unveränderlich. Davor konnte sich die Steuernummer ändern, wenn sich die örtliche oder sachliche Zuständigkeit eines Finanzamts änderte, etwa bei einem Umzug oder einer Betriebsverlagerung. Mit der Zusammenführung der österreichischen Finanzämter zum zentralen Finanzamt Österreich mit 1. Jänner 2021 entfiel auch die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter vollständig. Seitdem gibt es kein Finanzamt mehr, das für einzelne Regionen zuständig ist, sondern ein bundesweites Finanzamt Österreich. Die Steuernummer erlischt mit dem Tod einer natürlichen Person oder der Auflösung eines Unternehmens. Sie erscheint auf allen schriftlichen Ausfertigungen des Finanzamts, also auf Bescheiden und Schreiben, in der Regel in der oberen rechten Ecke der ersten Seite. Privatpersonen erhalten ihre Steuernummer automatisch bei der ersten freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung oder im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung. Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen müssen sich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden. Einzelunternehmer verwenden dafür das Formular Verf 24. Die Steuernummer wird anschließend vom Finanzamt zugeteilt und per Post mitgeteilt. Über FinanzOnline, das offizielle Online-Portal des Finanzministeriums, lässt sich die Steuernummer unter dem Menüpunkt Steuerakt jederzeit einsehen. Zusätzlich zur Steuernummer gibt es die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer), die für Unternehmen im innergemeinschaftlichen EU-Handel notwendig ist. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Abgabenkontonummer.

Schritt-für-Schritt: Steuernummer und Steuer-ID richtig ermitteln und verwenden

1. Steuer-ID finden (Deutschland): Die Steuer-ID steht auf dem Einkommensteuerbescheid unter der Abkürzung IdNr., auf dem Brief des BZSt aus dem Jahr 2008 sowie auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Wer die Nummer nicht findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern online anfordern. Die Zusendung erfolgt ausschließlich per Post an die aktuelle Meldeadresse; mit mindestens vier Wochen Wartezeit ist zu rechnen. 2. Steuernummer finden (Deutschland): Die Steuernummer steht auf dem letzten Steuerbescheid oben links. Sie kann auch im ELSTER-Konto unter den eigenen Stammdaten eingesehen oder direkt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erfragt werden. 3. Steuernummer nach Umzug (Deutschland): Nach einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk erhält man eine neue Steuernummer. Man lässt das entsprechende Feld in der nächsten Steuererklärung einfach frei und gibt nur die Steuer-ID sowie die neue Adresse an. Das neue Finanzamt teilt die neue Steuernummer mit dem nächsten Steuerbescheid mit. 4. Abgabenkontonummer finden (Österreich): Die Abgabenkontonummer steht auf jedem Schreiben und Bescheid des Finanzamts, in der Regel oben rechts. Wer bei FinanzOnline registriert ist, findet sie dort unter dem Punkt Steuerakt. Die Registrierung bei FinanzOnline ist kostenlos und erfordert eine einmalige Identitätsbestätigung. 5. Steuernummer beantragen als Selbstständiger (Österreich): Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder ein Unternehmen gründet, meldet sich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Einzelunternehmer verwenden das Formular Verf 24. Nach Bearbeitung teilt das Finanzamt die Abgabenkontonummer schriftlich mit. 6. Steuernummer auf Rechnungen (Deutschland): Selbstständige und Freiberufler sind verpflichtet, entweder ihre Steuernummer oder ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Rechnungen anzugeben. Für rein private Angestellte ohne eigene unternehmerische Tätigkeit ist die Angabe auf Rechnungen nicht relevant. 7. Richtige Nummer für den richtigen Zweck verwenden: In Deutschland gilt als Faustregel: Steuer-ID für Behörden, Banken, Kindergeld und Lohnsteuer; Steuernummer für Rechnungen und die Steuererklärung als Selbstständiger. In Österreich genügt die Abgabenkontonummer für fast alle steuerlichen Vorgänge gegenüber dem Finanzamt.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Steuernummer und Steuer-ID in Deutschland verwechseln. Beide Nummern haben unterschiedliche Formate und Funktionen. Die Steuer-ID ist elfstellig und beginnt nie mit einer Null; die Steuernummer ist je nach Bundesland 10 bis 11 Ziffern lang im lokalen Schema. Wer auf einer Rechnung versehentlich die Steuer-ID statt der Steuernummer angibt, kann Probleme mit dem Vorsteuerabzug des Empfängers verursachen. Die Lösung: Immer prüfen, welche Nummer das jeweilige Formular oder der Empfänger verlangt, und im Zweifel beim Finanzamt nachfragen. Fehler 2: Annehmen, die Steuer-ID müsse beantragt werden. Die Steuer-ID wird in Deutschland automatisch vergeben und per Post zugestellt. Es gibt keinen Antrag. Wer sie nicht findet, fordert sie beim BZSt über das Online-Formular erneut an; die Zusendung erfolgt nur per Post, nicht per E-Mail. Die Lösung: Keine Anbieter beauftragen, die kostenpflichtig eine Steuer-ID beschaffen wollen. Der Dienst des BZSt ist kostenlos. Fehler 3: In Österreich nach einer separaten Steuer-ID suchen. Viele Personen suchen in Österreich nach einer eigenständigen Steuer-Identifikationsnummer, weil sie das deutsche System kennen. In Österreich gibt es diese Trennung seit der Reform im Jahr 2020 nicht mehr. Die Abgabenkontonummer ist gleichzeitig die Steueridentifikationsnummer. Die Lösung: In Österreich immer die neunstellige Abgabenkontonummer verwenden, die auf jedem Finanzamtsbescheid steht oder in FinanzOnline einsehbar ist. Fehler 4: Die UID-Nummer mit der Steuernummer verwechseln. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID in Österreich, USt-IdNr. in Deutschland) ist eine eigene Nummer für den unternehmerischen EU-Handelsverkehr. Sie ersetzt die Steuernummer nicht und hat eine vollständig andere Funktion. Die Lösung: UID-Nummer nur dort angeben, wo explizit nach der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gefragt wird, also vor allem bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen. Fehler 5: Nach einem Umzug in Deutschland weiter die alte Steuernummer verwenden. Die Steuernummer ist an das zuständige Finanzamt gebunden und ändert sich bei einem Umzug in einen neuen Finanzamtsbezirk. Wer die alte Nummer weiterverwendet, riskiert Zuordnungsfehler. Die Lösung: Nach dem Umzug in der nächsten Steuererklärung das Steuernummernfeld freilassen, die Steuer-ID und die neue Adresse eintragen und die neue Nummer mit dem nächsten Bescheid abwarten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID in Deutschland?

Die Steuer-ID ist eine elfstellige, lebenslange Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 139b AO vergibt und die sich nie ändert. Die Steuernummer ist eine finanzamtsbezogene Zuordnungsnummer, die sich bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk ändern kann. Beide Nummern existieren in Deutschland parallel.

Brauche ich in Österreich sowohl eine Steuernummer als auch eine Steuer-ID?

Nein. In Österreich gibt es seit der Reform im Jahr 2020 keine getrennte Steuer-ID mehr. Die Abgabenkontonummer (neunstellig) ist gleichzeitig die Steueridentifikationsnummer und wird für alle steuerlichen Vorgänge beim Finanzamt Österreich verwendet.

Wo finde ich meine Steuer-ID, wenn ich den Brief des Bundeszentralamts nicht mehr habe?

In Deutschland steht die Steuer-ID auf jedem Einkommensteuerbescheid unter der Abkürzung IdNr. sowie auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Wer sie dort nicht findet, kann sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern online erneut anfordern; die Zusendung erfolgt ausschließlich per Post.

Muss ich als Privatperson in Deutschland eine Steuernummer beantragen?

Nein. Als Privatperson mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften wird die Steuernummer automatisch bei der ersten Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt zugeteilt. Selbstständige und Freiberufler erhalten sie nach Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den sie über ELSTER einreichen können.

Ändert sich die Steuer-ID bei einem Umzug?

In Deutschland ändert sich die Steuer-ID nie, auch nicht bei Umzug, Heirat oder Jobwechsel. Die Steuernummer hingegen kann sich bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts ändern. In Österreich ist die Abgabenkontonummer seit 4. Juli 2020 ebenfalls unveränderlich.

Wozu brauche ich die Steuernummer auf Rechnungen in Deutschland?

Selbstständige und Freiberufler in Deutschland müssen auf ihren Rechnungen entweder ihre Steuernummer oder ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben, damit der Rechnungsempfänger die Vorsteuer abziehen kann. Die Steuer-ID gehört nicht auf Ausgangsrechnungen.

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